Sitzung: 09.02.2021 GR/03/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Aufgrund von Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) wird für die anstehende Bürgermeisterneuwahl die Geschäftsstellenleiterin, Frau Habl, wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin bestellt.