Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Aufgrund von Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) wird für die anstehende Bürgermeisterneuwahl die Geschäftsstellenleiterin, Frau Habl, wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin bestellt.