Sitzung: 24.05.2022 GR/08/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende
grundsätzliche Vorgehensweise bei der Befüllung von Schwimmbecken
(Swimmingpools):
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Die
Befüllung soll grundsätzlich ausschließlich mit Frischwasser über den
Hausanschluss erfolgen.
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In Ausnahmefällen
kann die Befüllung aus dem Hydranten durch den Wasserwart der Gemeinde
erfolgen. Für das eingesetzte Personal werden 30,00 € pro Stunde (netto) in
Rechnung gestellt.
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Eine
nicht durch die Gemeindeverwaltung genehmigte Wasserentnahme aus dem Hydranten
ist verboten.
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Eine
Befüllung durch die gemeindlichen Feuerwehren ist nicht zulässig.
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Die
Entleerung muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen.
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Für das
Einleiten in die Kanalisation wird die Einleitungsgebühr erhoben (§ 10
BGS/EWS).