Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Befüllung von Schwimmbecken (Swimmingpools):

-       Die Befüllung soll grundsätzlich ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss erfolgen.

-       In Ausnahmefällen kann die Befüllung aus dem Hydranten durch den Wasserwart der Gemeinde erfolgen. Für das eingesetzte Personal werden 30,00 € pro Stunde (netto) in Rechnung gestellt.

-       Eine nicht durch die Gemeindeverwaltung genehmigte Wasserentnahme aus dem Hydranten ist verboten.

-       Eine Befüllung durch die gemeindlichen Feuerwehren ist nicht zulässig.

-       Die Entleerung muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen.

-       Für das Einleiten in die Kanalisation wird die Einleitungsgebühr erhoben (§ 10 BGS/EWS).