Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Aufgrund von Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) wird für die anstehende Bürgermeisterneuwahl der 2. Bürgermeister Lemberger zum Wahlleiter bestellt.