Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Ein Anschluss des Anwesens Zimmerau 13 an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage wird grundsätzlich in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Sondervereinbarung mit der sich der Eigentümer zur Übernahme sämtlicher anfallender Anschluss- und Betriebskosten verpflichtet.

Vorher soll die Verwaltung mit den weiteren Hauseigentümern der oberen Zimmerau klären, ob auch sie Bedarf für einen gemeindlichen Wasseranschluss haben. Ist dies der Fall wird sich die Gemeinde um eine gemeinsame Lösung für diese Anlieger und das Anwesen „Zimmerau 13“ kümmern.