Der Gemeinderat
nimmt die Jahresrechnung 2021 mit den vorgestellten Ergebnissen und den
Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Der Vorsitzende
des Rechnungsprüfungsausschusses wird beauftragt einen Termin für die
Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu
vereinbaren.