Beschluss: Zur Kenntnis genommen

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Die Bürgermeisterin regt an, dass ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage künftig erst dann behandelt werden soll, wenn der Antragsteller eine schriftliche Zusage des Energieversorgers zur Stromeinspeisung (Einspeisegenehmigung) vorlegen kann. Eine Möglichkeit wäre, dieses Kriterium in den Kriterienkatalog mit aufzunehmen. Die Gemeinderäte würden eine allgemeine Überarbeitung des Kriterienkatalogs befürworten.