Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Anwesend: 16

Beschluss:

 

§ 4 der aktuell gültigen Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts soll auch für die anstehende Neuwahl des 1. Bürgermeisters unverändert weitergelten, das heißt:

Der 1. Bürgermeister ist auch in Zukunft Beamter auf Zeit.