Sitzung: 09.02.2021 GR/03/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Anwesend: 16
Beschluss:
§ 4 der aktuell gültigen Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts soll auch für die anstehende Neuwahl des 1. Bürgermeisters unverändert weitergelten, das heißt:
Der 1. Bürgermeister ist auch in Zukunft Beamter auf Zeit.