Sitzung: 08.03.2022 GR/03/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 109, Fl. Nr. 126 und Fl. Nr. 121/12, alle Gemarkung Rinchnach, soll der Bebauungsplan für ein allgemeines Gewerbegebiet „Am Klosterfeld“ aufgestellt werden. Der genaue Umfang des Plangebiets ergibt sich aus untenstehendem Lageplan des vorgestellten Konzepts von Planerin Susanne Pfohl in Zusammenarbeit mit dem IB Geiger vertreten durch Markus Geiger, der Gegenstand dieses Beschlusses ist. Dieser Bebauungsplan Am Klosterfeld soll die Bezeichnung „Gewerbegebiet Am Klosterfeld“ erhalten.
Alle erforderlichen Planungsleistungen
erbringt die Gemeinde auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Die Bauleitplanung
für den Bebauungsplan soll im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans
mit Deckblatt Nr. 16 durchgeführt werden.
Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 22.02.2022 TOP 3.2 als ungültig gesetzt.