Sitzung: 22.02.2022 GR/02/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 126 und Fl. Nr. 121/12, beide Gemarkung Rinchnach, soll der Bebauungsplan für ein allgemeines Gewerbegebiet „Am Klosterfeld“ aufgestellt werden. Der genaue Umfang des Plangebiets ergibt sich aus untenstehendem Lageplan des vorgestellten Konzepts von Planerin Kathrin Bollwein, der Gegenstand dieses Beschlusses ist. Dieser Bebauungsplan Am Klosterfeld soll die Bezeichnung „Gewerbegebiet Am Klosterfeld“ erhalten.
Alle erforderlichen Planungsleistungen erbringt die Gemeinde auf eigene
Kosten und eigenes Risiko. Die Bauleitplanung für den Bebauungsplan soll nicht
im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 16
durchgeführt werden. Der Bebauungsplan soll erst zur Aufstellung kommen, wenn
die Zufahrtsmöglichkeit mit dem Straßenbauamt genauer abgestimmt wurde.