Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Die im Bericht genannten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen.

Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Euro

Vermögenshaushalt

Euro

Gesamthaushalt

Euro

1.1 Soll-Einnahmen

 

5.601.118,20

2.289.428,51

7.890.546,71

1.2 Neue Haushaltseinnahmereste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

820,55

0,00

820,55

1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

5.600.297,65

2.289.428,51

7.889.726,16

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Euro

Vermögenshaushalt

Euro

Gesamthaushalt

Euro

1.1 Soll-Ausgabe

 

5.600.297,65

2.289.428,51

7.889.726,16

1.2 Neue Haushaltsausgabereste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgang alter Kassenausgabereste

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

5.600.297,65

2.289.428,51

7.889.726,16

Unterschied (1.5 – 1.10)

 

0,00

0,00

0,00

 

Darin enthalten:

 

1) Zuführung vom Vermögenshaushalt:

Euro

0,00

2) Zuführung zum Vermögenshaushalt 

Euro

1.236.861,81

3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

Euro

210.127,37

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1 Unerledigte Vorschüsse

Euro

431,61

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 

Euro

1,47