Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren wie beantragt einzuleiten.
Unabhängig vom Antrag auf Ortsabrundung sollen die Unregelmäßigkeiten (Verlauf
des Weges teilweise auf Privatgrund) durch die Bürgermeisterin geklärt, in
diesem Zuge ggf. auch verhandelt werden, um den Unmut der an den gemeindlichen
Weg angrenzenden Grundstückseigentümer zu besänftigen.