Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Für das Jahr 2022 sollen keine neuen geplanten Baumaßnahmen nach Art. 2 BayGVFG gemeldet werden. Die angeforderte Meldung von Infrastrukturmaßnahmen zur Sanierung von überörtlichen Straßen im Rahmen der „FAG-Förderung“ für die mittelfristige Finanzplanung von 2022 bis 2026 sollen keine Vorschläge gemeldet werden.

Die Bürgermeisterin schlägt vor, unabhängig davon dennoch die Vorplanung von Anton Dannerbauer aus 2020 zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Sollten für diese Maßnahme doch noch Vorschläge seitens der GR-Mitglieder kommen, können diese der Verwaltung bis Januar 2022 mitgeteilt werden.