Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der neugebaute Fußweg entlang des Roten Schulhaues zwischen der Straße Hofmark und dem Schulhof wird auf Länge von 100 m Länge als ausgebauter, selbstständiger Gehweg gewidmet. Der Fußweg verläuft über die Grundstücke Fl.Nrn. 88/13 und 184, Gemarkung Rinchnach. Er beginnt an der Staatsstraße 2134 an der nördlichen Grenze des Flurstücks 87 und endet an der südwestlichen Ecke des Schulhofes der Grund- und Mittelschule. Die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht liegt voll bei der Gemeinde.

Der neugewidmete Bereich ist in untenstehendem Lageplan rot markiert.