Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253 und 253/1, alle Gemarkung Rinchnach, soll ein Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet (WA) aufgestellt werden. Der genaue Umfang des Plangebiets ergibt sich aus untenstehendem Lageplan, der heute Gegenstand dieses Beschlusses ist. Dieser Bebauungsplan an der Gehmannsberger Straße soll die Bezeichnung „Rinchnach-Ost“ erhalten.

Alle erforderlichen Planungsleistungen erbringt die Fa. Penzkofer Bau GmbH auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Die Gemeinde Rinchnach wird zur Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans mit der Fa. Penzkofer Bau GmbH einen notariellen Erschließungsvertrag abschließen. In diesem Vertrag sollen neben den üblichen Regelungen eines Erschließungsvertrages sowohl Vereinbarungen zu gemeindlichen Leistungen als auch Vereinbarungen über die Vergaben und Preisgestaltung der Fa. Penzkofer für erschlossene Einzelhausparzellen getroffen werden.

Der Abschluss des Erschließungsvertrages ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde am Ende des Aufstellungsverfahrens den Satzungsbeschluss erlässt, damit der Bebauungsplan in Kraft treten kann.