Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt: Für die Nutzung einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1083, Gemarkung Ellerbach, als Parkfläche wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:

 

Nutzungsvereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Rinchnach

Gehmannsberger Straße 12

94269 Rinchnach

vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Simone Hilz

 

und

 

Pfahlschützen Widdersdorf e.V.

vertreten durch Stefan Birnböck

Ellerbach 9

94269 Rinchnach

 

 

 

 

Vorbemerkung

 

Mit Schreiben vom Juni 2021 stellen die Pfahlschützen Widdersdorf Antrag auf Nutzung des Parkplatzes neben dem Vereinsheim auf Fl. Nr. 1083, Gemarkung Ellerbach. Von Bürgermeister Schaller wurde mündlich die Nutzung der Fläche als Parkplatz bereits beim Bau des Vereinsheimes zugesagt.

 

 

§ 1

Gegenstand

 

Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 1083, Gemarkung Ellerbach. Die vertragsgegenständliche Fläche ist auf beiliegendem Lageplan rot schraffiert dargestellt.

 

 

§ 2

Zweckbestimmung

 

Die Gemeinde Rinchnach gestattet den Pfahlschützen Widdersdorf die freie Zugänglichkeit und die Nutzung der in § 1 bezeichneten Fläche für die Anlegung und Nutzung als Parkplatz.

 

 

§ 3

Befestigung des Grundstücks

 

(1)    Die Gemeinde Rinchnach ist damit einverstanden, dass die Pfahlschützen die in § 1 bezeichnete Fläche entlang der Grenze zu Fl.Nr. 1080/3, Gemarkung Ellerbach, mit einem Randstein einfassen und mit Schotterrasen befestigen.

(2)    Die Kosten für die Begrenzung der Fläche mit Randsteinen und der Befestigung mit Schotterrasen tragen die Pfahlschützen.

 

 

 

 

§ 4

Unterhalt des Vertragsgegenstands

 

(1)    Der Unterhalt des Parkplatzes ist Angelegenheit der Pfahlschützen. Der Gemeinde entstehen hierfür keine Kosten.

(2)    Die Pfahlschützen Widdersdorf verpflichten sich, die vertragsgegenständliche Grundstücksteilfläche einschließlich der errichteten Anlagen sauber zu halten und die laufenden Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten sachgemäß vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

 

 

 

§ 5

Verkehrssicherungspflicht und Haftung

 

(1)    Die Pfahlschützen Widdersdorf übernehmen sämtliche Verkehrssicherungspflichten (einschließlich Räum- und Streupflicht), die im Zusammenhang mit dem Grundstück und den errichteten Anlagen bestehen.

(2)    Die Pfahlschützen Widdersdorf haften für alle mit der Anlegung und Nutzung der vertragsgegenständlichen Fläche zusammenhängenden Schäden und Unfälle und stellen die Gemeinde Rinchnach insoweit von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

§ 6

Laufzeit, Kündigung

 

(1)    Die Vereinbarung tritt am 01.08.2021 in Kraft und endet am 31.07.2031.

(2)    Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

 

§ 7

Rückbau

 

Nach Ende der Nutzungsvereinbarung haben die Pfahlschützen auf Anforderung der Gemeinde und auf ihre Kosten die Befestigung und den Randstein zurück zu bauen.

 

 

§ 8

Änderungen und Ergänzungen

 

Mündliche Nebenabreden haben die Vertragspartner nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

 

 

Rinchnach, den

 

Rinchnach, den

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Simone Hilz, 1. Bürgermeisterin

 

Pfahlschützen Widdersdorf, Stefan Birnböck