Sitzung: 22.06.2021 GR/11/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Für die Errichtung der Fußwegeverbindung zum Fledermausspielplatz wird von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde auch für Teile einer gemeindlichen, öffentlich gewidmeten Wegefläche die Bereitstellung von Ausgleichsflächen verlangt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für Ausgleichsflächen, die laut Unterer Naturschutzbehörde des Landratsamtes für diese Wegefläche nachzuweisen seien, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einzufordern.