Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom gesamten Inhalt des Vorentwurfes der Änderung des Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 8 „Gehmannsberg“ in der Fassung vom 27.02.2024 und billigt diesen in all seinen Teilen. Der Vorentwurf zur Änderung des Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 8 „Gehmannsberg“ samt Begründung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auszulegen und es sind alle Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.