Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2023 wurde die Absicht der Einziehung gem. Art. 8 BayStrWG ordnungsgemäß amtlich bekanntgemacht. Einwände gegen die Einziehung sind während der Auslegungsfrist nicht erhoben worden, so dass die Einziehung nun vollzogen wird.

Da der Weg „Edernackerweg“ (Blatt Nr. 32) seine Verkehrsbedeutung schon lange verloren hat und zu großen Teilen nicht mehr erkennbar wird dieser durch Entwidmung gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG lt Plan in einer Länge von 250 m eingezogen.