Beschluss:
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Rinchnach für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
E n t l a s t u n g erteilt.
Die 1. Bürgermeisterin Hilz hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Rinchnach für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
E n t l a s t u n g erteilt.
Die 1. Bürgermeisterin Hilz hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.