Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Euro

Vermögenshaushalt

Euro

Gesamthaushalt

Euro

1.1 Soll-Einnahmen

 

6.039653,62

2.226.869,10

8.266.522,72

1.2 Neue Haushaltseinnahmereste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

262,00

23.824,86

24.086,86

1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

6.039.391,62

2.203.044,24

8.242.435,86

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Euro

Vermögenshaushalt

Euro

Gesamthaushalt

Euro

1.1 Soll-Ausgabe

 

6.039.391,62

2.203.044,24

8.242.435,86

1.2 Neue Haushaltsausgabereste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgang alter Kassenausgabereste

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

6.039.391,62

2.203.044,24

8.242.435,86

Unterschied (1.5 – 1.10)

 

0,00

0,00

0,00

 

Darin enthalten:

 

1) Zuführung vom Vermögenshaushalt:

Euro

0,00

2) Zuführung zum Vermögenshaushalt 

Euro

976.297,04

3) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

Euro

782.883,38

 

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1 Unerledigte Vorschüsse

Euro

0,00

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 

Euro

1.776.125,47