Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 mit
den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
wird beauftragt einen Termin für die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu vereinbaren.