Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom gesamten Inhalt des Entwurfes der Änderung des Landschaftsplans im Bereich Rosenau mit Deckblatt Nr. 5 in der Fassung vom 21.03.2023 und billigt diesen in all seinen Teilen. Der Entwurf zur Änderung des Landschaftsplans im Bereich Rosenau mit Deckblatt Nr. 5 samt Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind alle Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 15.11.2022 TOP 4.4 als ungültig gesetzt.