Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung werden gemäß der Anlage abgewogen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 15.11.2022 TOP 4.3 als ungültig gesetzt.