Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung werden gemäß der Anlage abgewogen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 15.11.2022 TOP 4.1 als ungültig gesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung werden gemäß der Anlage abgewogen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 15.11.2022 TOP 4.1 als ungültig gesetzt.