Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Der Bau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 125, Gemarkung Rinchnach, fügt sich aus Sicht des Gemeinderates in die umgebende Bebauung ein, wenn nicht mehr als 6 Wohneinheiten geschaffen werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen über die Traufhöhe wird der Gemeinderat nicht erteilen. Mit einer Überschreitung der Baugrenze Richtung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücks besteht grundsätzlich Einverständnis.

Mit der Verkleinerung der Baumaßnahme sind die von der Gemeinde geforderten Stellplätze auf dem Baugrundstück nachweisbar, ohne dass es einer Stellplatzsatzung nach Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO bedarf.

Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist die Gemeinde zu einer Deckblattänderung des Bebauungsplans bereit.