Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.09.2022 wurde die Absicht der Einziehung gem. Art. 8 BayStrWG ordnungsgemäß amtlich bekanntgemacht. Einwände gegen die Einziehung sind während der Auslegungsfrist nicht erhoben worden, so dass die Einziehung nun vollzogen wird.

Da der Weg „Moosbruckweg durch das Waldwiesholz“ (Blatt Nr. 28) seine Verkehrsbedeutung schon lange verloren hat, zu großen Teilen nicht mehr erkennbar und teilweise dicht mit Bäumen bewachsen ist, wird dieser durch Entwidmung gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG lt. Plan in einer Länge von 122 m eingezogen.