Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der untenstehende Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Rinchnach und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung zur Erweiterung des Kindergartens wird gebilligt.

 

Zwischen der

Gemeinde Rinchnach, vertreten durch den 2. Bürgermeister Lemberger, (nachstehend Bauherr)

 

und der

 

Katholischen Pfarrkirchenstiftung Rinchnach, vertreten durch Pfarrer Konrad Kuhn, (nachstehend Grundstückseigentümer und Träger)

 

wird folgende

 

Vereinbarung über einen Kindergartenanbau

geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 265, Gemarkung Rinchnach, im Eigentum von Pfarrkirchen- und Pfarrpfründestiftung, befindet sich der Kindergarten für die Gemeinde Rinchnach. Dieser wurde auf Basis einer Vereinbarung vom 30. November 2000 generalsaniert und erweitert. Nachdem zwischenzeitlich ein Gruppenraum des Kindergartens für eine Krippengruppe eingerichtet worden ist, soll nun durch einen Anbau eines eigenen Krippenbereichs mit 2 Krippengruppen dem aktuellen Bedarfsplan (2 Krippen- und 4 Kindergartengruppen) Rechnung getragen werden.

 

 

§ 2 Bauherr

Bauherr für die Maßnahme ist die Gemeinde Rinchnach. Diese trägt die Bau- und Ausstattungskosten zu 100 Prozent, soweit sie nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden.

 

 

§ 3 Träger

Träger des Kindergartens wie der Krippeneinrichtung ist und bleibt die Kath. Pfarrkirchenstiftung. Für die Regelung dieser Trägerschaft gilt die Träger-Vereinbarung zum Kindergarten zwischen der Gemeinde Rinchnach und der Kath. Pfarrkirchenstiftung vom 30.11.2000 in der jeweils aktuellen Version.

 

 

§ 4 Vollmacht

Der Grundstückseigentümer überträgt dem Bauherrn Vollmacht für alle im Zusammenhang mit dem Bau erforderlichen Maßnahmen am Grundstück.

 

 

§ 5 Einvernehmen

Vor Baubeginn ist über Art und Ausmaß der Baumaßnahme das Einvernehmen des Grundstückseigentümers herzustellen. Von diesem wird das Interesse des Bauherrn an einer kostengünstigen Ausführung des Bauvorhabens ausdrücklich anerkannt und unterstützt.

 

 

§ 6 Baubeginn

Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn alle notwendigen Genehmigungen vorliegen und die Finanzierung des Vorhabens durch den Bauherrn sichergestellt ist.

 

 

 

§ 7 Überprüfung der Baumaßnahme

Der Betrieb von Kinderkrippe und Kindergarten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).  Das Recht zuständiger staatlicher Stellen zur Überprüfung der Baumaßnahme wird von beiden Vertragspartnern ausdrücklich anerkannt.

 

 

§ 8 Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung der Beteiligten in Kraft. Sie bedarf der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung durch die Finanzkammer des Ordinariats Passau. Sie wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Nach Ablauf von 30 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme kann die Vereinbarung von den Vertragsparteien jeweils zum Ende eines Kindergartenjahres (31.08.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gelöst werden.

Ungeachtet dieser Bestimmung kann die Vereinbarung nur aus wichtigem Grund gelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

a)      eine Vertragspartei ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung trotz Abmahnung nicht erfüllt oder

b)      einer Vertragspartei ein weiteres Festhalten an dieser Vereinbarung nicht länger zugemutet werden kann.

Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Monate zum Quartalsende. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

§ 9 weitere Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

 

 

§ 10 Ausfertigung

Von dieser Vereinbarung erhalten die Vertragsparteien und die bischöfliche Finanzkammer je eine Ausfertigung.

 

 

Rinchnach, ………………………….

Gemeinde Rinchnach                                                              Kath. Pfarrkirchenstiftung

 

 

Lemberger, 2. Bürgermeister                                                 Konrad Kuhn, Pfarrer

 

 

 

Vorstehende Vereinbarung wird hiermit stiftungsaufsichtlich genehmigt.

 

Passau, ……………………………