Sitzung: 29.11.2022 GR/17/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung
über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Rinchnach
(Friedhofs- und
Bestattungssatzung)
vom xx.xx.2022
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1
Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rinchnach folgende
Änderungssatzung
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 1
In § 12 werden folgende Absätze angefügt:
(5) Urnen für Erdbestattungen müssen aus biologisch abbaubarem
Material bestehen. Urnen, die über der Erde beigesetzt werden, müssen dauerhaft
und wasserdicht sein.
(6) Wird
das abgelaufene Nutzungsrecht an der Grabstätte, in der die Urne bestattet ist,
nicht mehr verlängert, ist die Gemeinde berechtigt, bei Räumung oder
Wiederbelegung der Grabstätte, an der von ihr bestimmten Stelle des Friedhofs
(z. B. anonymes Urnengemeinschaftsgrab) Aschenreste in würdiger Weise der
Erde zu übergeben und evtl. vorhandene Urnen dauerhafter und wasserdichter Art
zu entsorgen.
§ 2
Der § 27 erhält folgende neue Fassung:
Die Ruhezeit für Leichen wird auf 15 Jahre
festgesetzt. Die Ruhezeit für Aschereste beträgt 10 Jahre.
Die Ruhezeit beginnt mit dem Tag der Bestattung.
§ 3
Diese
Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Rinchnach, xx.xx.2022
(Siegel)
Hilz |
1. Bürgermeisterin |