Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Rinchnach

(Friedhofs- und Bestattungssatzung)

vom xx.xx.2022

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rinchnach folgende

 

 

Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung

 

§ 1

In § 12 werden folgende Absätze angefügt:

(5)   Urnen für Erdbestattungen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen. Urnen, die über der Erde beigesetzt werden, müssen dauerhaft und wasserdicht sein.

(6)   Wird das abgelaufene Nutzungsrecht an der Grabstätte, in der die Urne bestattet ist, nicht mehr verlängert, ist die Gemeinde berechtigt, bei Räumung oder Wiederbelegung der Grabstätte, an der von ihr bestimmten Stelle des Friedhofs (z. B. anonymes Urnengemeinschaftsgrab) Aschenreste in würdiger Weise der Erde zu übergeben und evtl. vorhandene Urnen dauerhafter und wasserdichter Art zu entsorgen.

 

§ 2

Der § 27 erhält folgende neue Fassung:

Die Ruhezeit für Leichen wird auf 15 Jahre festgesetzt. Die Ruhezeit für Aschereste beträgt 10 Jahre.

Die Ruhezeit beginnt mit dem Tag der Bestattung.

 

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Rinchnach, xx.xx.2022                                                                  

 

                                                (Siegel)   

 

Hilz

1. Bürgermeisterin