Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom gesamten Inhalt des Entwurfes des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Klosterfeld“ in der Fassung vom 29.11.2022 und billigt diesen in all seinen Teilen, mit der Maßgabe, dass bis zum Beginn der Auslegung die Lärmeinwirkungen auf die schutzbedürftigen Räume im Plangebiet noch gutachterlich zu untersuchen sind. Etwaig zur Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse für die schutzbedürftigen Räume in den geplanten Gebäuden danach erforderliche bauliche Schallschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan noch festzusetzen. Die schalltechnische Untersuchung, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sind ggf. bis zur Auslegung entsprechend zu ergänzen. Der Entwurf ist samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind alle Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.