Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die am 20.10.2020 beschlossene Auslegung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Sitzhof“ wird umgedeutet zur Aufforderung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der bereits eingegangenen Stellungnahmen und entsprechender Überarbeitung des Bebauungsplanes soll nun der überarbeitete Entwurf nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt werden.