Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Der genannte Beschluss vom 22.02.2022 für den Planungsauftrag an das Architekturbüro Weinmann wird zurückgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Der genannte Beschluss vom 22.02.2022 für den Planungsauftrag an das Architekturbüro Weinmann wird zurückgenommen.