Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Dem Antrag auf Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges wird zugestimmt. Die Kosten für die Verlegung und die Vermessung hat der Antragnehmer zu tragen. Für die Beseitigung des Schuppens ist ebenfalls der Antragsteller zuständig.

Der Antragsteller wird zudem darauf hingewiesen, dass für die Neuerrichtung eines Schuppens ein Bauantrag notwendig ist.