Sitzung: 20.09.2022 GR/13/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Dem Bauantrag wird vorbehaltlich der Umsetzung einer Freilegung oder Verrohrung des Wassergrabens zugestimmt.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze und dem Antrag auf isolierte Abweichung zur Grenzbebauungen wird zugestimmt.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Überbauung des Gewässerschutzstreifens wird vorbehaltlich einer Freilegung oder Verrohrung des Wassergrabens mit mindestens DN 400 zur Erhaltung seiner Funktion zugestimmt.