Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Der im unten angeführten Lageplan rot gekennzeichnete Bereich soll die Verkehrszeichen Nr. 250 „Durchfahrt verboten“, Verkehrsschild VZ 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ und Verkehrsschild VZ 1020-30 „Anlieger frei“ erhalten um den Durchfahrtsverkehr vor allem zum Fledermausspielplatz zu unterbinden.