Sitzung: 20.09.2022 GR/13/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Der im unten angeführten Lageplan rot gekennzeichnete Bereich soll die Verkehrszeichen Nr. 250 „Durchfahrt verboten“, Verkehrsschild VZ 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ und Verkehrsschild VZ 1020-30 „Anlieger frei“ erhalten um den Durchfahrtsverkehr vor allem zum Fledermausspielplatz zu unterbinden.