Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Nachdem die Kirchenverwaltung unmissverständlich klargestellt hat, dass für die erforderliche Baumaßnahme von Kirchenseite keine finanzielle Beteiligung zu erwarten ist, soll eine vertragliche Regelung vorbereitet werden, wonach die Zuständigkeit für die Baumaßnahme bei der Gemeinde Rinchnach liegt, d. h. dass die Gemeinde einen Architekten mit der Planung beauftragt, dass sie den notwendigen Zuwendungsantrag stellt und das sie bei Vorliegen des Bewilligungsbescheides entsprechende Aufträge erteilt und diese abwickelt.

In die Planungsphase soll natürlich die Kindergartenleitung eingebunden werden, damit pädagogischen Anforderungen Rechnung getragen wird.

Die Gemeinde beabsichtigt die Maßnahme so durchzuführen, dass mit dem Anbau der Kinderkrippe in den bestehenden Kindergarten nicht eingegriffen werden muss.