Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt.
Die Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn der Gemeinderat die beabsichtigten Handlungsempfehlungen für derartige Anträge beschlossen hat.
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt.
Die Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn der Gemeinderat die beabsichtigten Handlungsempfehlungen für derartige Anträge beschlossen hat.