Nachtrag: 14.07.2022 Nummer 5

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom gesamten Inhalt des Entwurfs zur Änderung des Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 5 im Bereich Rosenau in der Fassung vom 19.07.2022 und billigt diesen in all seinen Teilen. Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind alle Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 24.05.2022 TOP 1.6 als ungültig gesetzt.