Nachtrag: 14.07.2022 Nummer 4

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung werden gemäß Anlage abgewogen. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 24.05.2022 TOP 1.5 als ungültig gesetzt.