Nachtrag: 14.07.2022 Nummer 1

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung werden gemäß korrigierter Anlage abgewogen. Die Korrektur bezieht sich auf die Änderungen der Abwägung auf S.21 und S.41 hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens. Die Regenrückhaltung erfolgt weiterhin auf Fl.Nr. 160 der Gemarkung Rinchnach, wie im Entwurf vom 19.07.2022 dargestellt. Mit dieser neuen Beschlussfassung wird der Beschluss vom 24.05.2022 TOP 1.1 als ungültig gesetzt.