Sitzung: 07.06.2022 GR/09/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Die
Gemeinde Rinchnach erlässt aufgrund der Art. 21, Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Benutzungsentgelt
(1)
Für die in § 3 der Satzung für die Benutzung des Bürgerhauses „Weißes
Schulhaus“ genannten Benutzungsobjekte werden folgende Benutzungsentgelte
festgesetzt:
Mehrzwecksaal
|
5,00 € pro Stunde |
Mehrzwecksaal
mit Pausenraum und Küche |
15,00 € pro Stunde |
Pausenraum
und Küche |
10,00 € pro Stunde |
Jugendtreff
|
5,00 € pro Stunde |
Ausstellungsraum
I |
5,00 € pro Stunde |
Ausstellungsraum
II |
5,00 € pro Stunde |
(2)
Die Zeit der Nutzungsdauer wird pro Stunde festgelegt.
§ 2
Entgeltschuldner
(1) Entgeltschuldner ist der Veranstalter, der
tatsächliche Benutzer und derjenige, in dessen Auftrag die gemeindliche
Einrichtung in Anspruch genommen wird, sowie derjenige, der durch die Leistung
unmittelbar begünstigt wird.
(2)
Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Mehrwertsteuer
Zu
den Entgelten für die Benutzungsobjekte Mehrzwecksaal, Pausenraum und Küche
wird ab dem 01.01.2023, im Falle einer Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde, die
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
§ 4
Fälligkeit der Entgelte
Die
Entgelte werden auf Anforderung der Gemeinde Rinchnach innerhalb von 14 Tagen
zur Zahlung fällig.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.