Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Die Gemeinde Rinchnach erlässt aufgrund der Art. 21, Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

 

§ 1

Benutzungsentgelt

(1) Für die in § 3 der Satzung für die Benutzung des Bürgerhauses „Weißes Schulhaus“ genannten Benutzungsobjekte werden folgende Benutzungsentgelte festgesetzt:

Mehrzwecksaal

5,00 € pro Stunde

Mehrzwecksaal mit Pausenraum und Küche

15,00 € pro Stunde

Pausenraum und Küche

10,00 € pro Stunde

Jugendtreff

5,00 € pro Stunde

Ausstellungsraum I

5,00 € pro Stunde

Ausstellungsraum II

5,00 € pro Stunde

 

(2) Die Zeit der Nutzungsdauer wird pro Stunde festgelegt.

 

§ 2

Entgeltschuldner

(1) Entgeltschuldner ist der Veranstalter, der tatsächliche Benutzer und derjenige, in dessen Auftrag die gemeindliche Einrichtung in Anspruch genommen wird, sowie derjenige, der durch die Leistung unmittelbar begünstigt wird.

(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3

Mehrwertsteuer

Zu den Entgelten für die Benutzungsobjekte Mehrzwecksaal, Pausenraum und Küche wird ab dem 01.01.2023, im Falle einer Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde, die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.

 

§ 4

Fälligkeit der Entgelte

Die Entgelte werden auf Anforderung der Gemeinde Rinchnach innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

 

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.